
Die Verantwortung für die Abwicklung der übertragenen Positionen geht mit der Übertragung des Portfolios auf die Abwicklungsanstalt über und ist dann zum Verlustausgleich berechtigt. Das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und das Finanzmarktstabilisierungs-Beschleunigungsgesetz eröffnen Kreditinstituten die Möglichkeit Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche auf eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige Abwicklungsanstalt zu übertragen.

Verlustausgleichspflicht
In §7 Absatz 1 des Statut der AöR heißt es: Der Soffin ist gegenüber der Abwicklungsanstalt sowie gegenüber der Gesellschaft bis zur Auflösung der Abwicklungsanstalt nach § 16 verpflichtet, […] sämtliche Verluste auszugleichen. Garantie gem. Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) § 8a (4) 1b Satz 1 (eingeführt mit Wirkung 01.01.2014). Der Fonds haftet für alle Darlehen, Schuldverschreibungen, als Festgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte, Rechte aus Optionen und andere Wertpapiere an die Abwicklungsanstalt sowie für Kredite an Dritte, soweit sie von der Abwicklungsanstalt ausdrücklich gewährleistet werden, sofern diese jeweils in dem Zeitraum von der Abwicklungsanstalt aufgenommen, begeben, abgeschlossen, begründet oder auf die Abwicklungsanstalt übertragen wurden, in dem der Fonds alleiniger Verlustausgleichsverpflichteter ist. Die Customer Focus Group wickelt seit dem 1. Oktober 2010 übernommene Vermögenswerte, Wertpapiere und Derivate ab. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesamten Customer Focus Group sehen sich dem Auftrag verpflichtet, das Portfolio und die Beteiligungen im Interesse aller europäischen Steuerzahler aktiv und effizient zu verwalten und wertmaximierend abzubauen.

Bad Bank
Engl. für “schlechte Bank”. Gesondertes Institut zur Abwicklung fauler, das heißt vom Ausfall bedrohter Wertpapiere oder Kredite. Lagert eine Bank solche Problemportfolios in eine Bad Bank aus, will sie ihre Bilanz von diesen so genannten Risikoaktiva befreien, um bessere Bilanzrelationen und damit bessere Kreditvergabemöglichkeiten zu erzielen. Außerdem soll die Auslagerung eine bestmögliche Verwertung der Wertpapier- oder Kreditportfolios ohne Zeitdruck ermöglichen. In Deutschland haftet der Rettungsfonds SoFFin, also letztlich der Steuerzahler, für die Verbindlichkeiten der Bad Banks, und muss für Verluste gerade stehen.
z.B.: Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesregierung hat mit mehreren Maßnahmen wesentlich zur Stabilisierung des Finanzsystems beigetragen. Bis heute ist das nötige Vertrauen zwischen den Marktteilnehmern jedoch noch nicht vollständig zurückgekehrt. Der Grund sind große Bestände risikobehafteter Wertpapiere, die die Bilanzen von Kreditinstituten, Finanzholding-Gesellschaften und deren Tochterunternehmen belasten. Sie binden Eigenkapital, so dass die Banken weniger Kredite an normale Kunden gewähren. Am 13. Mai 2009 hat das Kabinett deshalb ein Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung beschlossen, das genau hier ansetzt. Das Herzstück: Banken können “Bad Banks” gründen und strukturierte Wertpapiere an sie übertragen. Der Staat garantiert – die Banken müssen dafür zahlen. Der Bundestag hat das Gesetz am 3. Juli 2009 beschlossen.
Was sind "Schrottpapiere" und warum sind sie ein Problem für uns alle?
Die Banken können strukturiert Wertpapiere in unsicheren Zeiten nur sehr schwer bewerten und kaum veräußern, die Papiere sorgen deshalb jedes Quartal für Abschreibungen. Ständig muss mehr Kapital für Schrottpapiere hinterlegt werden, das dann bei der Kreditvergabe an die Kunden fehlt. Diese Situation hemmt eine weitere Gesundung der Finanzmärkte und der Wirtschaft. Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf – im Interesse aller Bürger. Für den Weg aus der Krise ist es wichtig, dass der Finanzsektor seine Kunden, die ganz normalen Unternehmen um die Ecke, mit Millionen von Arbeitsplätzen, wieder zureichend mit Krediten versorgt.
Wie funktioniert die Bad Bank-Regelung der Bundesregierung?
Unter dem Schlagwort “Bad Bank” wurden verschiedene Modelle diskutiert, wie solche Papiere aus den Bankbilanzen ausgelagert werden können. Die Bundesregierung setzt auf dezentrale “Bad Banks”, um die “Giftmüllabfuhr” aus den Banken zu ermöglichen. Da die Bad Banks die Form von Zweckgesellschaften haben, wird das Modell auch als “Zweckgesellschaftsmodell” bezeichnet. Diese “Giftmüllabfuhr” gibt es allerdings nur gegen Gebühr! Eine Bank kann eine Zweckgesellschaft gründen – eine eigene “Bad Bank” – die keine Banklizenz benötigt. Sie überträgt ihr die risikobehafteten Wertpapiere mit einem in der Regel zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert. Stichtag für den Buchwert ist der 30. Juni 2008. Das heißt: Der damalige Buchwert wird um 10 Prozent vermindert, um den Übertragungswert zu berechnen. Dieser darf wiederum nicht höher sein als der Buchwert zum 31. März 2009, der im ersten Entwurf als Stichtag vorgesehen war.
Im Gegenzug erhält die Bank von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe.
Der Staat garantiert über den Bankenrettungsfonds SoFFin für die Schuldverschreibung. Der Vorteil dieses Tausches liegt darin, dass die Bank die Schuldverschreibungen bei der Bundesbank für neues Geld einreichen kann, was mit den ursprünglichen Wertpapieren nicht möglich war. So wird Eigenkapital befreit, das nun für die Vergabe neuer Kredite verwendet werden kann.